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Maschinenrichtlinie – CE-Kennzeichnung und neue Maschinenverordnung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen und den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Seit dem 29. Dezember 2009 ist die Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtend.

Es steht jedoch eine bedeutende Änderung bevor. Am 29. Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) veröffentlicht. Diese neue Verordnung löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Die Maschinenverordnung wird 42 Monate nach ihrer Veröffentlichung, genau am 20. Januar 2027, in Kraft treten. Einige Vorschriften, die für die Mitgliedstaaten gelten, weisen Ausnahmen auf, z. B. die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und die Definition von Sanktionen innerhalb der EU. Hervorzuheben ist, dass es keine Übergangsbestimmungen gibt, um die Lücke zwischen der Maschinenrichtlinie und der Maschinenverordnung zu schließen. Daher müssen sich die Hersteller bis zum 19. Januar 2027 weiterhin an die Maschinenrichtlinie halten; danach wird die Einhaltung der neuen Maschinenverordnung verbindlich.

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Die Konformitätsbewertung kann vom Hersteller durchgeführt werden, aber bestimmte Bedingungen erfordern eine Bewertung durch eine benannte Stelle. Zu diesen Bedingungen gehören:

  • Das Produkt ist in Anhang IV der Maschinenrichtlinie (oder Anhang I der neuen Maschinenverordnung) aufgeführt.
  • Es ist keine harmonisierte Norm für das Produkt aufgeführt
  • Die harmonisierte Norm deckt nicht alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ab

Nach der Konformitätsbewertung ist eine Konformitätserklärung erforderlich. Wenn ein Produkt in den Geltungsbereich der EG-Richtlinie fällt, ist auch eine CE-Kennzeichnung erforderlich, die der Hersteller auf dem Produkt anbringen muss.


Wie wir Ihnen helfen können

Wir von innotec haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Navigation durch die komplexe Landschaft der Maschinenvorschriften zu unterstützen. Unser Team führt Sie durch die notwendigen Schritte und Formalitäten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Recherche aller relevanten Richtlinien, Normen und gesetzlichen Bestimmungen
  • Durchführen einer Risikobewertung
  • Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
  • Erstellung von Konformitätsbewertungen
  • Vorbereitung der Konformitätserklärungen
  • Erleichterung der Interaktion mit externen benannten Stellen, falls erforderlich
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